Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

Anmeldung 

„Bewegung – Entspannung – Begegnung:
Wanderung mit spirituellen Impulsen“

05.06.2025 · Beginn 14:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr

Nationalparkzentrum Ruhestein bei Baiersbronn

Die spirituelle Wanderung entlang der Rotmurg schafft Räume, die es erlauben, nach innen und außen zu hören, auf Gott und auf andere Menschen, auf die Schöpfung und auf sich selbst. Schweigen und Austausch, Hören und Spüren bekommen bei der Erfahrung des Gehens ihren Raum.

Ausgangspunkt unserer spirituellen Wanderung ist das Nationalparkzentrum Ruhestein bei Baiersbronn, wo ein kostenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung steht. Von dort führt uns der Weg zur Schöpfungskirche Baiersbronn, in der ein spiritueller Abschluss stattfinden wird.
Der Weg führt immer leicht bergab und ist gut zu begehen: 6,7 km, reine Gehzeit 1:45 Stunde.
Mit Impulsen durch Dekanatsreferent Andreas Krieg, Guide bei „Kirche im Nationalpark“ sind wir ca. 3 Stunden unterwegs.

Ein leiblicher Abschluss ist im Anschluss im Wirtshaus zur Sieberei, Baiersbronn-Obertal geplant. Von dort aus ist die Rückfahrt mit Linie 200 an den Parkplatz Ruhestein stündlich möglich. Mitfahrgelegenheiten von Rottweil nach Baiersbronn können gebildet werden.

Termin:
Donnerstag, 5. Juni 2025, 14:00 – 17:00 Uhr, anschließend Möglichkeit zur Einkehr

Treffpunkt:         
Parkplatz Nationalparkzentrum Ruhestein bei Baiersbronn

Leitung:
Vera Thorwarth, RPI Rottweil

Referent:
Andreas Krieg, Dekanatsreferent und Guide bei „Kirche im Nationalpark“

Zielgruppe:
Alle Interessierten

Anmeldung:
Bis 29. Mai 2025 an RPI Rottweil


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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